Die Kommunikation der Schüler*innen unter sich und mit Lehrer*innen ist freundlich, respektvoll und wertschätzend. Unsere Sprache ist gegenüber Einzelnen und Gruppen niemals rassistisch oder diffamierend bzw. beleidigend.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch bei der gemeinsamen Arbeit. Schüler*innen und Lehrer*innen und Eltern dürfen Fotos ausschließlich mit der unmissverständlichen Zustimmung (eine Unterschrift, nicht per Mail) durch eine Einwilligungserklärung der BEtroffenen und Abgebildeten erstellen, digitalisieren und verbreiten. Grundsätzlich müssen die Eltern bei Minderjährigen zustimmen, ab dem 14. Lebensjahr Eltern und Schüler*innen, ab dem 18. Lebensjahr der/die Volljährige.
Das Verändern von Bildern insbesondere zum Nachteil abgebidleter Personen (beispielsweise durch Memes) ist strafbar, was auch für das Erstellen und Veröffentlichen von Bildern des höchstpersönlichen Lebensbereiches gilt. Daher ist das Anfertigen oder die Weitergabe von Mitschnitten von Videokonferenzen, Telefonaten, Chatverläufen etc. beispielsweise durch Screenshots, Audio- oder Videoaufnahmen ist mit sämtlichen elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Computer strengstens untersagt.
Bei Zuwiederhandlungen insbesondere im Falle nicht zulässiger Übermittlungsvorgänge von personenbezogenen Daten (hierzu zählen auch Bilder) können Haftungsansprüche gegenüber Einzelpersonen geltend gemacht werden sowie zivil-, strafrechtliche oder pädagogische Konsequenzen die Folge sein.
Das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten (z.B. Inhalte mit Gewalt, Pornographie, rechtsextremistische oder antisemitische Inhalte) ist verboten und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt.